Das Team
Ein freundliches, motiviertes und gut ausgebildetes Team sorgt dafür, dass sich der Patient gut aufgehoben, kompetent betreut und sicher fühlt. Wir streben höchste Patientenzufriedenheit an.
Die maximale Behandlungsqualität ist oberstes Gebot unserer Tätigkeit. Bedürfnisse und Erwartungen unserer Patienten sind Orientierung und Maßstab. Der Patient steht im Mittelpunkt.
Lebenslauf: DDr. Klaus Gadner
- 1990
- Matura am Realgymnasium „R. v. Klebelsberg“ in Bozen (I)
- 1990 – 1997
- Studium der Humanmedizin an der Universität Innsbruck mit Auslandssemestern an der Universität Freiburg im Breisgau (D) und an der University of Cape Town (Kapstadt, Südafrika)
- 27.05.1997
- Ernennung zum Doktor der gesamten Heilkunde (Dr. med. univ.) durch die Universität Innsbruck; Doktorarbeit: Die Inzidenz der Frozen shoulder – eine retrospektive Analyse
- Juli 1997 – Juni 1998
- Turnusarzttätigkeit im KH der Barmherzigen Schwestern in Ried im Innkreis
- Juli 1998 – Oktober 2000
- Ausbildung zum Facharzt für Unfallchirurgie an der Universitätsklinik für Unfallchirurgie und Sporttraumatologie in Innsbruck
- August 1999
- Gastarzttätigkeit an der Abteilung für Orthopädie und Traumatologie im Krankenhaus Meran (I)
- Oktober 2000 – Mai 2004
- Studium der Zahnmedizin an der Universität Erlangen/Nürnberg (D)
- 04.05.2004
- Approbation als Zahnarzt durch die Regierung Unterfranken in Würzburg (D)
- Juli 2004 – Juli 2007
- Ausbildung zum Facharzt für Mund-, Kiefer-, und Gesichtschirurgie an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Innsbruck
- 14.07.2007
- Ernennung zum Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie durch die Österreichische Ärztekammer
- 30.07.2007
- Ernennung zum Doktor der Zahnheilkunde (Dr. med. dent.) durch die Universität Erlangen/Nürnberg (D); Doktorarbeit: Der klinische Einsatz von periostalen osteoblastenähnlichen Zellen für „Bone tissue engineering“ am Beispiel des Sinuslift
- 11.01.2013
- Prüfung und Ernennung zum allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen durch das Landesgericht Innsbruck